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Immobilie mieten / Immobilie vermieten

Warum Sie einen Immobilienmakler beauftragen sollten

Sie sind als Mietinteressent auf der Suche nach einer Mietwohnung oder als Eigentümer suchen Sie den passenden Mieter für Ihr Mietobjekt im Raum Siegburg, Hennef, Lohmar, Sankt Augustin, Bonn, Köln und Umgebung? Die Überlegung, den Suchauftrag in die Dienste eines Maklers/in zu geben, erscheint Ihnen aus der damit verbundenen Provision erst einmal in die Ferne gerückt. Sie denken, einen Makler mit Ihrem Suchauftrag zu beauftragen ist eine kostspielige Angelegenheit?

Wir erläutern Ihnen gerne die Vorzüge, die Sie als Kunde genießen, wenn Sie Ihren Suchauftrag für eine Mietwohnung oder einen neuen Mieter bei uns platzieren.

Unabhängig davon, ob Sie als Mietinteressent oder Eigentümer in Eigenregie am Immobilienmarkt aktiv werden, es wird Sie wahrscheinlich viel Zeit, Arbeit & Nerven kosten, eine passende Immobilie zur Miete oder den geeigneten Mieter für Ihr Objekt zu identifizieren. Es gibt gleich mehrere Gründe, weshalb Sie auf die Dienste eines professionellen Immobilienmaklers vertrauen sollten:

1. Regionale Marktkenntnis

Ein Makler ist tagtäglich damit beschäftigt, den regionalen Immobilienmarkt zu analysieren. Somit ist gewährleistet, dass der Immobilienmakler stets einen Überblick über die aktuell verfügbaren Mietobjekte in der Region besitzt. Des Weiteren kennt der Immobilienmakler die Preispunkte sehr genau am Markt und kann somit beurteilen, ob das Immobilienangebot, im Hinblick auf das Preis-/ Leistungsverhältnis, attraktiv erscheint. Sie als Kunde profitieren somit von einer fachmännischen Einschätzung, ob das Preisniveau dem derzeitigen Marktpreis gerecht wird oder nicht.

2. Zeitersparnis

Die vollumfängliche Marktkenntnis bildet die Grundlage dafür, dass ein Makler seinen Kunden viel schneller interessante Mietangebote aufzeigen bzw. empfehlen kann, als dies bei der Mietobjektsuche in Eigenregie möglich wäre. Ferner übernehmen Makler auch die Terminkoordination für Besichtigungstermine mit Vermietern für Ihre Kunden.

Auch Vermieter profitieren in puncto Zeitersparnis, wenn Sie die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen, um den passenden Mieter für Ihr Mietobjekt zu finden. Ein Makler Ihres Vertrauens weiß ganz genau worauf es bei der Mieterauswahl ankommt. Er ist in der Lage, in kurzer Zeit alle eingehenden Mietanfragen/ Bewerbungen von Mietinteressenten zu analysieren und auszuwerten. Durch diese Art der Vorgehensweise, bleiben am Ende nur die Mietinteressenten übrig, bei denen der Makler das größte Potenzial sieht für einen erfolgreichen Abschluss des Mietvertrages.

3. Professionelle Betreuung

Ein Makler Ihres Vertrauens wird Sie bei Ihrem Suchauftrag (Suche nach Mietobjekten oder Suche nach Mietinteressenten) ganzheitlich und professionell bei Ihrem Vorhaben betreuen. Das bedeutet, Ihre Interessen werden von Beginn an bis zur finalen Vertragsunterschrift durch den Immobilienmakler vertreten. Somit können Sie sicher sein, dass eine kompetente Beratung und pro-aktive Kommunikation zu jederzeit gewährleistet wird.

Nachdem wir Ihnen nun die Vorteile dargelegt haben, die Sie durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers für Ihr Anliegen erzielen, möchten wir zum Abschluss noch kurz auf das Thema „Maklerprovision“ eingehen, um die notwendige Transparenz zu gewährleisten.

Für unsere Tätigkeiten im Bereich der „Wohnungsvermittlung“ arbeiten wir nach dem sog. Bestellerprinzip. Das Bestellerprinzip ist eine im Wohnungsvermittlungsgesetz (§2 WoVermG) vorgeschriebene Regelung und legt fest, in welchen Fällen der Immobilienmakler, bei erfolgreicher Tätigkeit, eine Provisionszahlung von seinem Auftraggeber erheben kann.

Sie sind unser „Auftraggeber“, sofern Sie uns damit beauftragen,

a) neuen Wohnraum für sich zur Miete zu suchen
b) neue Mieter für Ihr Mietobjekt zu suchen

Die Zahlung der damit verbundenen Maklerprovision ist nur im Erfolgsfall, d.h. bei Abschluss eines neuen Mietvertrages, von Ihnen zu leisten.

Sollte es innerhalb der Zeit unserer Beauftragung nicht zu einem Mietvertragsabschluss kommen, berechnen wir Ihnen lediglich die im Rahmen des Vermittlungsauftrages entstandenen Auslagen (u.a. Inseratskosten, Fahrtkosten). Natürlich auch nur dann, sofern uns nachweislich Auslagen entstanden sind.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Seite. Nutzen Sie hierfür unser nachstehendes Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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